Unsere Arbeitsweise

Unsere Methoden

Unser Service greift, abhängig von der Situation und/oder den Wünschen der Parteien, auf 4 Methoden zurück: :

Mediation

unterstützt die Parteien dabei eine Lösung zu finden, ohne eine Entscheidung aufzuzwingen.

Schlichtung

unterstützt die Parteien mit Lösungsvorschlägen.

Facilitation

Die Kunst, eine Gruppe darin zu unterstützen, produktiv zusammenzuarbeiten und gemeinsame Lösungen zu entwickeln.

Mediation in Sammelklagen

Der Mediator für Verbrauchergeschäfte ist als einer der Mediatoren für Sammelklagen benannt.

Unsere Grundsätze

1. Unparteilichkeit

Der Mediator bezieht keine Position zum Inhalt des Konflikts; seine Rolle besteht ausschließlich darin, die Parteien in ihren Gesprächen zu unterstützen und ihnen einen strukturierten Rahmen zu geben.

2. Autonomie

Mediation ist ein vollständig freiwilliger Prozess. Das bedeutet, dass alle Parteien frei entscheiden, ob sie teilnehmen möchten. Sie behalten die Autonomie, selbst zu bestimmen, welche Lösung für sie passend ist.

3. Kostenfreiheit

Verbrauchergeschäftliche Mediation ist für die Parteien ein kostenloser Service. 

4. Vertraulichkeit

Die während der Mediation geführten Gespräche sind vertraulich und bieten den Teilnehmenden einen geschützten Rahmen, in dem sie sich frei äußern können.

FAQ

Wer gewinnt bei einer gütlichen Streitbeilegung?

Das Ziel der Mediation ist es, mit Unterstützung des Mediators für Verbrauchergeschäfte eine Lösung zu entwickeln, die allen Parteien zugutekommt. Im Erfolgsfall gibt es daher nur Gewinner.

Was macht der Mediator für Verbrauchergeschäfte?

Der Mediator für Verbrauchergeschäfte kann Sie über die Möglichkeiten zur gütlichen Beilegung eines Verbrauchergeschäftskonfliktes informieren.

Er nimmt alle Anfragen zur gütlichen Beilegung von Verbrauchergeschäftskonflikten entgegen und leitet sie, falls vorhanden, an eine spezialisierte Stelle weiter.

Andernfalls bearbeitet er die Anfrage selbst.

Was ist ein Verbrauchergeschäfskonflikt?

Ein Verbrauchergeschäftskonflikt ist eine festgefahrene Situation im Zusammenhang mit einem Kauf- oder Verkaufsvertrag von Waren oder mit der Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen abgeschlossen wurden.

Unter welchen Umständen kann der Mediator für Verbrauchergeschäfte die Bearbeitung meiner Anfrage ablehnen?

Der Mediator für Verbrauchergeschäfte kann die Bearbeitung Ihrer Anfrage ablehnen, wenn:

·         Sie keine Beschwerde bei der anderen Partei eingereicht haben;

·         der Konflikt keine echte Grundlage hat oder unbegründet ist;

·         der Konflikt bereits von einer anderen Stelle zur gütlichen Beilegung, einem Schiedsgericht oder einem Gericht geprüft wurde oder gerade geprüft wird, sei es in Luxemburg oder im Ausland;

·         Sie ihre Anfrage mehr al sein Jahr nach Einreichung der Beschwerde bei der anderen Partei gestellt haben;

·         die Bearbeitung des Problems die Funktionsweise des Nationalen Dienst des Mediators für Verbrauchergeschäfte erheblich beeinträchtigen würde; und

·         die Anfrage keinen Konflikt zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen betrifft, der aus einem Kauf- oder Dienstleistungsvertrag entstanden ist.

Kann der Mediator für Verbrauchergeschäfte mich über meine Rechte und Pflichten informieren?

Der Mediator für Verbrauchergeschäfte kann Verbraucher und Unternehmen über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Prozesses zur gütlichen Beilegung eines Verbrauchergeschäftskonfliktes informieren.

Da der Mediator für Verbrauchergeschäfte jedoch eine neutrale und unparteiische Haltung einnimmt, kann er keine Beratung zu Ihren Rechten und Pflichten geben, die sich aus einem Kauf- oder Dienstleistungsvertrag ergeben.

Ich habe bereits eine Beschwerde bei einem Gericht, einem Schiedsgericht oder einem anderen Mediationsdienst eingereicht. Kann der Mediator für Verbrauchergeschäfte trotzdem noch eingreifen?

Sobald ein Konflikt einem Gericht, einem Schiedsgericht oder einem anderen Mediationsdienst vorgelegt wurde oder wird, kann der Mediator für Verbrauchergeschäfte unter bestimmten Bedingungen dennoch zustimmen, Ihnen bei der Suche nach einer gütlichen Lösung zu helfen.

Wie viele Parteien können an einer Mediation beteiligt sein?

Eine Mediation kann zwei oder mehrere Parteien betreffen, ohne strikte Begrenzung der Anzahl. Eine Partei kann auch aus mehreren Personen oder Vertretern bestehen.

Wie kann ein Antrag auf gütliche Streitbeilegung beim Mediator für Verbrauchergeschäfte eingereicht werden?

Anträge können per Post, per E-Mail, über unsere Website oder direkt über MyGuichet eingereicht werden.

In welcher Sprache können Anträge auf gütliche Streitbeilegung eingereicht werden?

Das Verfahren zur Antragsstellung ist auf Französisch, Deutsch und Englisch verfügbar.

Der Antrag selbst kann in jeder Sprache verfasst werden.

In welcher Sprache findet das Verfahren vor dem Mediator für Verbrauchergeschäfte statt?

Das Verfahren kann auf Luxemburgisch, Deutsch, Französisch oder Englisch durchgeführt werden.

Brauche ich einen Anwalt, um einen Antrag einzureichen?

Anwälte sind willkommen, ohne dass dies verpflichtend ist.

Kann mich ein Anwalt oder eine Vertrauensperson während des Prozesses der gütlichen Streitbeilegung begleiten oder vertreten?

Ja, Anwälte sind bei dem Verfahren willkommen. Sie können eine wichtige Rolle spielen, indem sie ihre Mandanten während des Prozesses unterstützen.

Allerdings muss jede Partei die eventuell entstehenden Kosten für eine solche Unterstützung oder Vertretung selbst tragen.

Wie läuft das Verfahren der gütlichen Streitbeilegung ab?

Nachdem das Unternehmen oder der Verbraucher einen Antrag auf gütliche Streitbeilegung eingereicht hat, erhält er eine Empfangsbestätigung.

Der Mediator für Verbrauchergeschäfte nimmt anschließend Kontakt mit der anderen Partei auf, um sie zu fragen, ob sie bereit ist, an diesem Verfahren teilzunehmen. Wenn die andere Partei ablehnt oder nicht auf die Einladung des Mediators reagiert, ist das Verfahren beendet.

Akzeptiert die andere Partei die Teilnahme, lädt der Mediator alle Parteien zu einem gemeinsamen Treffen in den Räumlichkeiten des SNMC ein. Ziel dieser Begegnung ist es, auszutauschen, was für jede Partei wichtig ist, und die Grundlagen für einen konstruktiven und produktiven Dialog zu schaffen, um eine für alle akzeptable Lösung zu finden.

In der Regel schlägt der Mediator vor, vorab ein Einzelgespräch zu führen, um dieses Treffen vorzubereiten.

Die Parteien, die eine gütliche Einigung erzielen, können diese schriftlich festhalten.

Kommt keine Einigung zustande, kann der Mediator für Verbrauchergeschäfte eine Lösung vorschlagen, die die Parteien frei annehmen oder ablehnen können.

Können die Parteien ihre Vereinbarung vom Gericht bestätigen lassen?

Ja. Wenn die Parteien eine schriftliche Vereinbarung – auch eine teilweise – getroffen haben, kann eine oder können mehrere Parteien diese Vereinbarung vom Präsidenten des Bezirksgerichts Luxemburg bestätigen lassen. 

Wie lange dauert das Mediationsverfahren?

Die durchschnittliche Dauer einer Mediation beträgt einige Wochen zwischen der Antragstellung und dem Abschluss einer Vereinbarung. Die meisten unserer Mediationen werden bereits nach einer einzigen Sitzung abgeschlossen.

Die gesetzlich vorgesehene Frist zur Beendigung des Verfahrens beträgt 90 Tage. Diese Frist kann so oft wie nötig verlängert werden.

Die Frist beginnt zu laufen, sobald der Antrag vollständig ist. 

Welchen Einfluss hat eine Mediation auf die Verjährungsfristen?

Sobald der Mediator für Verbrauchergeschäfte Sie darüber informiert, dass Ihr Antrag vollständig ist, werden alle zivilrechtlichen Verjährungsfristen ausgesetzt und laufen erst nach Abschluss des Verfahrens weiter.

Wie lange dauert eine Mediationssitzung?

In der Regel dauert eine Sitzung 2 Stunden. Es ist jederzeit möglich, eine Pause einzulegen.

Was passiert, wenn die Parteien keine gütliche Lösung finden?

Wenn die Parteien keine gütliche Lösung finden, kann der Mediator für Verbrauchergeschäfte ihnen einen Lösungsvorschlag unterbreiten. Die Parteien sind frei, diesen Vorschlag anzunehmen oder abzulehnen.

Müssen die Parteien dem Vorschlag des Mediators für Verbrauchergeschäfte folgen?

Nein. Ziel ist es selbstverständlich, eine gütliche Lösung zu finden, die für alle Parteien vorteilhaft ist. Falls dies nicht gelingt, kann der Mediator für Verbrauchergeschäfte einen Lösungsvorschlag unterbreiten. Die Parteien haben dann eine angemessene Frist, um diesen Vorschlag zu prüfen und den Mediator zu informieren, ob sie ihn akzeptieren oder ablehnen.

Auf welche Regeln kann sich der Mediator für Verbrauchergeschäfte stützen, um eine Lösung vorzuschlagen?

Der Mediator für Verbrauchergeschäfte kann sich auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen oder einschlägige Verhaltenskodizes stützen. Der Lösungsvorschlag kann sich auch auf Überlegungen der Gerechtigkeit basieren.

Was kann ich unternehmen, wenn ich nach der Intervention des Mediators für Verbrauchergeschäfte weiterhin unzufrieden bin?

VSie sind jederzeit frei, das Verfahren der gütlichen Streitbeilegung zu beenden und eine Klage bei den zuständigen Gerichten einzureichen.

Wie wird der Nationale Dienst des Mediators für Verbrauchergeschäfte finanziert?

Die Betriebskosten des Nationalen Dienstes des Mediators für Verbrauchergeschäfte werden vom Staatshaushalt getragen.

Muss ich etwas bezahlen, damit der Mediator für Verbrauchergeschäfte meinen Antrag bearbeitet?

Nein. Die Bearbeitung Ihres Antrags auf gütliche Streitbeilegung ist sowohl für den Verbraucher als auch für den Unternehmer kostenlos.

Falls Ihr Antrag an eine andere zuständige Stelle weitergeleitet wird, ist deren Einschaltung in der Regel ebenfalls kostenlos. Sollte ein Kostenbeitrag verlangt werden, muss dieser geringfügig sein.

Gibt es einen Mindest- oder Höchstwert für Streitigkeiten, für die der Mediator für Verbrauchergeschäfte zuständig ist?

Nein. Alle Streitigkeiten, die aus einem Kauf- oder Dienstleistungsvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen resultieren, können dem Mediator für Verbrauchergeschäfte vorgelegt werden – unabhängig vom Streitwert.

Kann eine Partei gezwungen werden, an der gütlichen Streitbeilegung teilzunehmen?

Nein. Das Verfahren vor dem Mediator für Verbrauchergeschäfte ist völlig freiwillig. Die Parteien können sich jederzeit zurückziehen und sind frei, einen Vorschlag des Mediators für Verbrauchergeschäfte anzunehmen oder abzulehnen.

Ist das Verfahren der gütlichen Streitbeilegung vertraulich?

Ja. Die Parteien können sich während des Verfahrens frei äußern, da alle dabei offenbarten Informationen sowohl von der anderen Partei als auch vom Mediator für Verbrauchergeschäftevertraulich behandelt werden müssen. Diese Informationen dürfen grundsätzlich nicht in einem späteren Gerichtsverfahren verwendet werden.

Der Mediator für Verbrauchergeschäfte unterliegt der beruflichen Schweigepflicht und darf grundsätzlich nicht als Zeuge in einem späteren Gerichtsverfahren geladen werden.

Jede Partei kann dem Mediator zudem vertrauliche Informationen anvertrauen und ausdrücklich bestimmen. dass diese der anderen Partei nicht offengelegt werden dürfen. Der Mediator muss diesen Wunsch strikt respektieren.

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